AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lena's Schmankerl Bar

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen

Lenas Schmankerl Bar
Inhaberin: Lena Jacobsen
Im Grund 2 A
90765 Fürth

– nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt –

und ihren Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“ genannt – über Leistungen im Bereich mobile Bar, Cocktail- und Getränkeservice, Getränkecatering sowie damit zusammenhängende Leistungen und die zeitweise Überlassung von Ausstattung.

1.2. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit einzelne Regelungen nicht ausdrücklich nur für eine der beiden Gruppen gelten.

1.3. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder sonstige ausdrücklich vereinbarte Absprachen haben Vorrang vor diesen AGB.


2. Angebot und Vertragsschluss

2.1. Grundlage des Vertrags sind das von Lenas Schmankerl Bar erstellte Angebot, die dazugehörige Auftragsbestätigung sowie diese AGB.

2.2. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Ist im Angebot keine andere Gültigkeitsdauer angegeben, kann das Angebot innerhalb von 14 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum angenommen werden.

2.3. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber gibt dieser eine verbindliche Buchung ab. Der Vertrag kommt mit der Buchungs- bzw. Auftragsbestätigung durch Lenas Schmankerl Bar zustande.

2.4. Erst mit dieser Bestätigung gilt der Veranstaltungstermin als verbindlich reserviert.


3. Leistungsumfang

3.1. Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

Zum möglichen Leistungsumfang gehören insbesondere:

  • Bereitstellung einer mobilen Barstation oder eines Cocktailwagens
  • Cocktail- und Getränkezubereitung
  • Ausschank- und Barservice
  • Bereitstellung von Personal
  • Bereitstellung von Gläsern oder Mehrwegbechern
  • Eis, Garnituren und Barzubehör
  • Auf- und Abbau
  • An- und Abfahrt
  • Erstellung individueller Getränkekarten
  • Dekoration und weitere individuell vereinbarte Leistungen

3.2. Tischservice, das Abräumen von Gästetischen, die allgemeine Veranstaltungsbetreuung sowie die Reinigung des Veranstaltungsortes gehören nur dann zum Leistungsumfang, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3.3. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen der Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin und können zu einer Anpassung der Vergütung führen.


4. Preise, Anzahlung und Zahlung

4.1. Maßgeblich sind die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise.

4.2. Lenas Schmankerl Bar ist berechtigt, nach Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Auftragswertes zu verlangen. Eine abweichende Anzahlung kann im individuellen Angebot vereinbart werden.

4.3. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis der Veranstaltung angerechnet.

4.4. Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, wird der verbleibende Rechnungsbetrag nach Durchführung der Veranstaltung bzw. nach endgültiger Abrechnung fällig und ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen.

Bei Veranstaltungen mit einer im Voraus vereinbarten vollständigen Pauschale kann im Angebot abweichend vereinbart werden, dass der Restbetrag bereits vor Veranstaltungsbeginn fällig wird.

4.5. Bei verbrauchsabhängiger Abrechnung erfolgt die endgültige Rechnungsstellung nach der Veranstaltung.

4.6. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften einschließlich der gesetzlichen Verzugszinsen.

4.7. Wird eine vereinbarte Anzahlung trotz Fälligkeit nicht geleistet, ist Lenas Schmankerl Bar nach erfolgloser angemessener Fristsetzung berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und gegebenenfalls entstandene Ansprüche geltend zu machen.


5. Gästezahl und Änderungen der Veranstaltung

5.1. Die vom Auftraggeber spätestens 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilte Gästezahl gilt als verbindliche Berechnungs- und Planungsgrundlage, sofern im Angebot keine andere Frist vereinbart wurde.

5.2. Eine nach Ablauf dieser Frist erfolgende Reduzierung der Gästezahl führt grundsätzlich nicht zu einer Reduzierung der bereits vereinbarten, gästeabhängigen Vergütung, soweit Lenas Schmankerl Bar die entsprechenden Kapazitäten, Waren oder Leistungen bereits eingeplant oder beschafft hat.

5.3. Erhöht sich die Gästezahl, können davon betroffene Positionen entsprechend angepasst und zusätzlich berechnet werden.

5.4. Eine kurzfristige Erhöhung der Gästezahl kann nur berücksichtigt werden, soweit Warenbestand, Personal und organisatorische Kapazitäten dies zulassen.

5.5. Änderungen des Veranstaltungsortes, der Veranstaltungszeiten, des Getränkesortiments oder sonstiger wesentlicher Rahmenbedingungen sind Lenas Schmankerl Bar unverzüglich mitzuteilen.

Entstehen dadurch zusätzliche Aufwendungen, können diese nach entsprechender Abstimmung zusätzlich berechnet werden.


6. Voraussetzungen am Veranstaltungsort

6.1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der vereinbarte Veranstaltungs- und Aufstellort zum vereinbarten Auf- und Abbauzeitpunkt zugänglich ist.

6.2. Der Auftraggeber sorgt – soweit für die vereinbarte Leistung erforderlich – insbesondere für:

  • eine geeignete und ausreichend große Stellfläche
  • einen sicheren und möglichst ebenen Untergrund
  • eine geeignete Zufahrt für Fahrzeug und gegebenenfalls Anhänger
  • eine geeignete Möglichkeit zum Be- und Entladen
  • die vereinbarte Stromversorgung
  • die vereinbarte Frischwasserversorgung
  • gegebenenfalls eine geeignete Abwassermöglichkeit
  • freien Zugang während Auf- und Abbau

Die konkret benötigten Anschlüsse und Voraussetzungen können im jeweiligen Angebot bzw. in der Veranstaltungsabsprache festgelegt werden.

6.3. Zufahrtsbeschränkungen, Treppen, Poller, Durchfahrtshöhen, längere Transportwege, fehlende Parkmöglichkeiten oder sonstige Besonderheiten sind Lenas Schmankerl Bar rechtzeitig vor der Veranstaltung mitzuteilen.

6.4. Entsteht aufgrund vom Auftraggeber zu vertretender und zuvor nicht mitgeteilter Umstände ein zusätzlicher Aufwand, kann Lenas Schmankerl Bar die hierdurch tatsächlich entstehenden Mehrkosten nach den gesetzlichen Vorschriften bzw. entsprechend zuvor vereinbarter Zusatzpreise berechnen.

6.5. Während des Auf- und Abbaus muss der Auftraggeber oder eine von ihm benannte verantwortliche Person erreichbar sein und erforderlichenfalls Zugang zu den benötigten Flächen, Räumen und Anschlüssen ermöglichen.


7. Schutz des Veranstaltungsortes und Reinigung

7.1. Der Auftraggeber informiert Lenas Schmankerl Bar vor Veranstaltungsbeginn über besonders empfindliche Böden, Wände, Oberflächen oder sonstige Besonderheiten des Veranstaltungsortes.

7.2. Soweit besondere Schutzmaßnahmen erforderlich sind, sind diese vorab zwischen den Parteien abzustimmen.

7.3. Lenas Schmankerl Bar behandelt den Veranstaltungsort mit der im Geschäftsbetrieb üblichen Sorgfalt.

7.4. Eine allgemeine Endreinigung des Veranstaltungsortes, insbesondere von Böden, Wänden, Gästebereichen oder Mobiliar, ist nicht Bestandteil der Barleistung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.


8. Auf- und Abbau sowie Veranstaltungsdauer

8.1. Auf- und Abbauzeiten werden entsprechend der Veranstaltung und der eingesetzten Bar individuell abgestimmt.

8.2. Wünscht der Auftraggeber einen erheblich früheren Aufbau, einen späteren Abbau, eine zusätzliche Anfahrt oder eine sonstige vom vereinbarten Ablauf abweichende Leistung, können dadurch entstehende Personal-, Fahrt- und sonstige Mehrkosten zusätzlich berechnet werden, sofern der Auftraggeber hierüber vorab informiert wurde bzw. die Zusatzleistung vor Ort beauftragt.

8.3. Die vereinbarte Service- bzw. Barbetriebszeit ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

8.4. Eine Verlängerung kann vor Ort vereinbart werden, sofern Personal, Warenbestand, örtliche Vorgaben und sonstige Verpflichtungen von Lenas Schmankerl Bar dies zulassen.

Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.

8.5. Zusätzliche Servicezeiten werden nach dem vereinbarten Stundensatz berechnet.


9. Stornierung durch den Auftraggeber

9.1. Der Auftraggeber kann die Veranstaltung vor Veranstaltungsbeginn stornieren. Die Stornierung ist in Textform, beispielsweise per E-Mail, zu erklären.

Maßgeblich für die Berechnung einer Stornopauschale ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung bei Lenas Schmankerl Bar.

9.2. Wird eine verbindlich gebuchte Veranstaltung vom Auftraggeber storniert, kann Lenas Schmankerl Bar folgende pauschalierte Entschädigung bezogen auf den vereinbarten Auftragswert verlangen:

  • mehr als 60 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
  • 60 bis 31 Kalendertage vorher: 20 %
  • 30 bis 15 Kalendertage vorher: 35 %
  • 14 bis 8 Kalendertage vorher: 50 %
  • 7 bis 3 Kalendertage vorher: 70 %
  • 2 bis 1 Kalendertag vorher: 80 %
  • am Veranstaltungstag: 90 %

9.3. Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die jeweilige Stornoentschädigung angerechnet.

9.4. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Lenas Schmankerl Bar durch die Stornierung überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

9.5. Lenas Schmankerl Bar bleibt umgekehrt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten. In diesem Fall wird der Schaden konkret unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendungsmöglichkeiten berechnet.

9.6. Eine einvernehmliche Verschiebung auf einen anderen verfügbaren Veranstaltungstermin kann individuell vereinbart werden. Ein Anspruch auf eine kostenlose Terminverschiebung besteht nicht.


10. Wetter und Außenveranstaltungen

10.1. Bei Veranstaltungen im Freien ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, einen für die gebuchte Bar geeigneten und sicheren Aufstellort zur Verfügung zu stellen.

10.2. Soweit aufgrund der Art der eingesetzten Bar oder Technik erforderlich, muss ein ausreichender Schutz gegen Regen, starke Feuchtigkeit, Sturm und sonstige Witterungseinflüsse vorhanden sein.

10.3. Bei Sturm, Gewitter, Starkregen oder anderen Wetterbedingungen, durch die Personen, Fahrzeuge, elektrische Geräte oder sonstige Ausstattung gefährdet werden könnten, ist Lenas Schmankerl Bar berechtigt, den Aufbau oder Barbetrieb vorübergehend zu unterbrechen oder aus Sicherheitsgründen einzustellen.

10.4. Sagt der Auftraggeber eine Veranstaltung ausschließlich aufgrund der Wetterprognose oder der tatsächlichen Wetterlage ab, obwohl die vereinbarte Leistung von Lenas Schmankerl Bar am vereinbarten oder an einem geeigneten Ersatzstandort erbracht werden könnte, gelten die Stornierungsbedingungen gemäß Ziffer 9.

10.5. Muss eine bereits begonnene Veranstaltung auf Wunsch des Auftraggebers wetterbedingt vorzeitig beendet werden, bleibt der Vergütungsanspruch grundsätzlich bestehen; tatsächlich ersparte Aufwendungen sind anzurechnen.

10.6. Wird die Leistung aufgrund außergewöhnlicher, von keiner Partei zu vertretender Umstände objektiv unmöglich, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


11. Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse

11.1. Für Fälle höherer Gewalt oder sonstige außergewöhnliche, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare und von der betroffenen Vertragspartei nicht zu vertretende Ereignisse gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Hierzu können insbesondere behördliche Veranstaltungsverbote, Naturereignisse, erhebliche Unwetterlagen oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse gehören.

11.2. Die Parteien werden sich in einem solchen Fall nach Möglichkeit zunächst um eine zumutbare Ersatzlösung oder Terminverschiebung bemühen.

11.3. Allgemeine Verkehrsbehinderungen oder gewöhnlicher Stau gelten nicht automatisch als höhere Gewalt.


12. Gläser, Mehrwegbecher, Barzubehör und sonstige Ausstattung

12.1. Sämtliche von Lenas Schmankerl Bar bereitgestellten Gläser, Mehrwegbecher, Barutensilien, Geräte, Dekorationsgegenstände und sonstigen Ausstattungsgegenstände bleiben Eigentum von Lenas Schmankerl Bar.

12.2. Soweit ein Pfandsystem eingesetzt wird, gelten die im Angebot, auf der Getränkekarte oder vor Ort bekannt gegebenen Pfand- und Rückgabebedingungen.

12.3. Bei Verlust oder einer vom Auftraggeber zu vertretenden Beschädigung überlassener Gegenstände ist Lenas Schmankerl Bar berechtigt, die tatsächlich erforderlichen Reparaturkosten oder – sofern eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll oder möglich ist – die Kosten der Wiederbeschaffung eines gleichen oder gleichwertigen Gegenstandes zu verlangen.

12.4. Normale, vertragsgemäße Gebrauchsspuren begründen keinen Ersatzanspruch.

12.5. Der Auftraggeber hat Lenas Schmankerl Bar unverzüglich zu informieren, wenn sich nach dem Abbau noch Eigentum von Lenas Schmankerl Bar am Veranstaltungsort befindet.


13. Müll und Entsorgung

13.1. Die allgemeine Müllentsorgung der Veranstaltung ist grundsätzlich Aufgabe des Auftraggebers, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

13.2. Lenas Schmankerl Bar entfernt die von ihr gewöhnlich im unmittelbaren Barbetrieb eingesetzten bzw. mitgebrachten Arbeitsmaterialien im vereinbarten Umfang.

13.3. Eine darüber hinausgehende Entsorgung größerer Mengen an Veranstaltungsabfällen, Gästemüll, Dekorationen oder sonstigen Abfällen ist nicht Bestandteil der Leistung.

13.4. Wird eine zusätzliche Entsorgung durch Lenas Schmankerl Bar ausdrücklich vereinbart oder aufgrund vom Auftraggeber zu vertretender Umstände erforderlich, können die tatsächlich entstehenden Personal- und Entsorgungskosten zusätzlich berechnet werden.


14. Alkoholische Getränke und Jugendschutz

14.1. Bei der Ausgabe alkoholischer Getränke gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften des Jugendschutzes.

14.2. Lenas Schmankerl Bar und das eingesetzte Personal sind berechtigt und verpflichtet, die Abgabe alkoholischer Getränke an Personen zu verweigern, wenn die gesetzlichen Altersvoraussetzungen nicht erfüllt sind.

14.3. Die Ausgabe alkoholischer Getränke kann außerdem verweigert werden, wenn eine Person erkennbar so stark alkoholisiert ist, dass eine weitere Ausgabe aus Sicherheits- oder Verantwortungsgründen nicht vertretbar erscheint.

Hieraus entstehen dem Auftraggeber keine Ansprüche auf Ersatz nicht ausgegebener alkoholischer Getränke, soweit die Verweigerung sachlich gerechtfertigt war.


15. Genehmigungen und Verantwortungsbereiche

15.1. Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung und diejenigen behördlichen Genehmigungen, Anzeigen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen verantwortlich, die seinem Verantwortungsbereich als Veranstalter bzw. Betreiber des Veranstaltungsortes zuzuordnen sind.

15.2. Der Auftraggeber informiert Lenas Schmankerl Bar rechtzeitig über besondere Vorgaben des Veranstalters, Grundstückseigentümers oder der zuständigen Behörden.

15.3. Lenas Schmankerl Bar bleibt für diejenigen gesetzlichen Verpflichtungen verantwortlich, die sie aufgrund ihrer eigenen Tätigkeit selbst treffen.

15.4. Wird die vereinbarte Leistung dadurch verhindert oder wesentlich erschwert, dass eine vom Auftraggeber zu beschaffende Genehmigung oder Voraussetzung fehlt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über vom Auftraggeber zu vertretende Leistungsstörungen und gegebenenfalls die vereinbarten Stornierungsregelungen.


16. Eigenwerbung

16.1. Lenas Schmankerl Bar ist berechtigt, im unmittelbaren Bereich der eigenen Bar in angemessenem Umfang eigene dezente Werbemittel wie Visitenkarten, Flyer, QR-Codes, Logos oder Hinweise auf die eigenen Social-Media- bzw. Internetauftritte zu verwenden.

16.2. Besondere Vorgaben des Auftraggebers, insbesondere bei geschlossenen Firmenveranstaltungen, Hochzeiten oder Veranstaltungen mit Werberichtlinien, werden berücksichtigt, sofern sie vor der Veranstaltung mitgeteilt oder individuell vereinbart wurden.

16.3. Aus dieser Regelung ergibt sich keine Berechtigung zur Veröffentlichung des Namens, Firmenlogos oder sonstiger personenbezogener Daten des Auftraggebers.


17. Foto- und Videoaufnahmen

17.1. Diese AGB enthalten keine allgemeine Einwilligung des Auftraggebers oder seiner Gäste zur Veröffentlichung von Foto- oder Videoaufnahmen.

17.2. Soweit Lenas Schmankerl Bar Foto- oder Videoaufnahmen zu Werbezwecken oder für Social Media verwenden möchte, werden erforderliche Einwilligungen bzw. sonstige datenschutzrechtliche Voraussetzungen gesondert eingeholt oder beachtet.


18. Haftung von Lenas Schmankerl Bar

18.1. Lenas Schmankerl Bar haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

18.2. Für sonstige Schäden haftet Lenas Schmankerl Bar unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

18.3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

18.4. Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

18.5. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstige von Lenas Schmankerl Bar eingesetzte Personen.


19. Widerrufsrecht bei Verbrauchern

19.1. Soweit einem Verbraucher aufgrund gesetzlicher Vorschriften ein Widerrufsrecht zusteht, bleiben diese gesetzlichen Rechte unberührt.

19.2. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht, soweit der geschlossene Vertrag unter die gesetzliche Ausnahme für Dienstleistungen zur Lieferung von Speisen und Getränken oder weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen fällt und für die Leistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vereinbart wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

19.3. Das gegebenenfalls fehlende gesetzliche Widerrufsrecht ist von dem in Ziffer 9 eingeräumten vertraglichen Recht zur Stornierung einer Veranstaltung zu unterscheiden.


20. Schlussbestimmungen

20.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.

20.2. Änderungen, Ergänzungen, Stornierungen und sonstige vertragsbezogene Erklärungen können, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist, in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.

20.3. Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von Lenas Schmankerl Bar als Gerichtsstand vereinbart.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

20.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.